Allgemeine Geschäftsbedingungen


Stand 01. November 2025

1. Geltungsbereich
a. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend „AGB“ genannt, gelten für sämtliche Beratungsangebote und –leistungen sowie Personalvermittlung undErstellung & Realisierung von Konzepten, nachfolgend „Beratungsleistungen“ genannt, durch die smart2results GmbH CHE- 493.399.878, Geschäftsführer Stephan Oehl & Dominik Kriwet, Bahnhof Park 3 – CH 6400 Baar (ZG) nachfolgend „smart2results GmbH“ genannt, unabhängig von Inhaltund Rechtsnatur der angebotenen bzw. vertraglich übernommenen Beratungsleistungen.
b. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Leistung bzw. des Angebots der smart2results GmbH durch den Leistungsempfänger. Wenn der Leistungsempfänger den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des
Leistungsempfängers wird hiermit widersprochen. Sie erhalten keine Gültigkeit, es sei denn, dass die smart2results GmbH diese schriftlich anerkannt.
c. Soweit Beratungsverträge oder –angebote der smart2results GmbH schriftliche Bestimmungen enthalten, die von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, gehen die individuell angebotenen oder vereinbarten Vertragsregeln diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
d. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Leistungsempfänger auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Angebote und Leistungen der smart2results GmbH.

2. Mitwirkung des Leistungsempfänger
Sämtliche Fragen der smart2results GmbH über Angelegenheiten des Leistungsempfängers werden vom Leistungsempfänger möglichst vollständig, zutreffend und kurzfristig beantwortet. Die smart2results GmbH wird nur solche Fragen stellen, deren Beantwortung für die Beratung von Bedeutung sein können. Die smart2results GmbH ist berechtigt, die Ergebnisse und erworbenen Kenntnisse aus dem Auftrag im Rahmen anderweitiger Beratungstätigkeit für sich zu verwenden, sofern jede individuelle Bezugnahme auf den Auftrag vermieden wird. Die smart2results GmbH wird vom Leistungsempfänger auch ungefragt und frühzeitig und unverzüglich über solche Umstände informiert, die für die Beratung von Bedeutung sein könnten.

3. Abnahme durch den Leistungsempfänger
Von der smart2results GmbH gelieferte Ergebnisse oder Berichte werden vom Leistungsempfänger innerhalb einer Frist von 5 Werktagen abgenommen. Erforderliche Korrekturen und Änderungswünsche werden der smart2results GmbH unverzüglich schriftlich mitgeteilt. Äussert sich der Leistungsempfänger innerhalb dieser Frist nicht, gilt die Leistung als abgenommen.

4. Rechnungsstellung & Zahlungskonditionen
Die smart2results GmbH ist berechtigt, Honorar und Auslagen je nach Anfall monatlich im Nachhinein dem Leistungsempfänger in Rechnung zu stellen. Ist der Leistungsempfänger mit dem Ausgleich fälliger Rechnungen in Verzug, so ist die smart2results GmbH berechtigt, die Arbeit an dem Projekt einzustellen, bis diese Forderungen erfüllt sind. Wenn sich der Honorarauftrag eines Leistungsempfängers über mehrere Monate erstreckt, ist die smart2results GmbH berechtigt, die erbrachte Beratungsleistung monatlich im nach hinein in Rechnung zu stellen. Das Honorar ist sofort nach Erhalt der Rechnung fällig. Die Rechnungen sind ohne Abzüge zu begleichen. Im Falle des Zahlungsverzuges ist die smart2results GmbH berechtigt, angemessene Verzugszinsen zu berechnen. Im Fall der Befreiung von Beratungsleistungen von der Umsatzsteuer eines im Ausland ansässigen Leistungsempfängers, geht die Umsatzsteuerschuld auf den Leistungsempfänger über (reverse charge).

5. Leistungshindernisse, Verzug, Unmöglichkeit
Die smart2results GmbH kommt mit ihren Leistungen nur in Verzug, wenn für diese bestimmte Fertigstellungstermine als Fixtermine vereinbart sind und die smart2results GmbH die Verzögerung zu vertreten hat. Nicht zu vertreten hat die smart2results GmbH beispielsweise einen unvorhersehbaren Ausfall des für das Projekt vorgesehenen Beraters, höhere Gewalt und andere Ereignisse, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und die vereinbarte Leistung zumindest vorübergehend unmöglich machen oder unzumutbar erschweren. Der höheren Gewalt gleich stehen Streik, Aussperrung und ähnliche Umstände, von denen die smart2results GmbH mittelbar oder unmittelbar betroffen ist. Sind die Leistungshindernisse vorübergehender Natur, so ist die smart2results GmbH berechtigt, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen um die Dauer der Verhinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Wird dagegen durch Hindernisse die Leistung dauerhaft unmöglich, so wird die smart2results GmbH von ihren Vertragspflichten frei.

6. Haftung
Wenn und soweit etwaige Beratungsfehler darauf beruhen, dass der Leistungsempfänger Mitwirkungsobliegenheiten nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt hat, ist die Haftung von der smart2results GmbH ausgeschlossen. Ein aus der Beratung resultierender Erfolg der Zusammenarbeit kann von der smart2results GmbH nicht garantiert werden. Die smart2results GmbH haftet für vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzungen bis zu einem Maximalbetrag von in Summe CHF 20‘000 (zwanzig tausend) gesamthaft pro Leistungsempfänger. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

7. Geheimhaltung
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, Angaben über den jeweils anderen Vertragspartner vertraulich zu behandeln, soweit es sich dabei nicht um in der Öffentlichkeit bereits bekannte Angaben handelt. Die smart2results GmbH ist zur Geheimhaltung der während der Durchführung des Auftrages bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse des Leistungsempfängers verpflichtet und bewahrt über Inhalt und Durchführung der Zusammenarbeit Vertraulichkeit und über bekannt gewordene Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen. Zu erstellende Unterlagen werden ausschliesslich für die Ausführung des Leistungsempfängerauftrages verwendet. Jede Drittverwendung ist der smart2results GmbH untersagt. Die Geheimhaltungspflicht besteht auch über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus.

8. Copyright Beratungsunterlagen
Alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung, sämtlicher Analyse-, Beratungsergebnisse oder -unterlagen der smart2results GmbH, oder von Teilen daraus, sind vorbehalten. Die Inhalte dürfen – auch auszugsweise – ohne die schriftliche Zustimmung der smart2results GmbH nicht reproduziert, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden.

09. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das materielle Schweizer Recht (unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts). Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zug, Kanton Zug.

10. Schlussbestimmungen
Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine rechtlich zulässige und wirksame, welche geeignet ist, den - mit der unwirksamen - beabsichtigten Erfolg zu erreichen. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Lücken. 

  • Telefon: +41 41 799 6943
  • Email: hello@smart2results.com



  • Anschrift:
  • smart2results GmbH
  • Bahnhof-Park 3
  • 6340 Baar, CH